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Worum es wirklich geht

Diese Seite macht die sechs Äußerungen nicht hübscher, als sie sind. Sie zeigt, was dahintersteht — und was sich davon belegen lässt und was nicht.

Der Anlass: eine Dragqueen, eine Gala, eine Vorstrafe

Alle sechs Äußerungen drehen sich um denselben Vorgang. Hier ist er, mit Daten.

  • Mario O. lädt kinderpornografische Dateien in einem sozialen Netzwerk hoch Nov. 2021
  • Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt ihn dafür rechtskräftig zu 11.200 Euro Okt. 2023
  • Ermittler stellen in seiner Wohnung 159 kinderpornografische Dateien sicher 24.06.2025
  • Er moderiert die Benefizgala „Gemeinsam bunt“ im Theater des Westens 14.07.2025
  • Erste der sechs Äußerungen von Paul Brandenburg 30.10.2025
  • Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt ihn zu zehn Monaten auf Bewährung 23.09.2026
  • Paul Brandenburg wird am Flughafen festgenommen 28.10.2026

Die Benefizgala fand statt, als der Mann wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften bereits rechtskräftig vorbestraft war — und drei Wochen nachdem Ermittler 159 solcher Dateien in seiner Wohnung sichergestellt hatten.

Die Schirmherrschaft über diese Gala hatte unter anderem die Polizeipräsidentin von Berlin. Es traten die Police Pipe Band Berlin und das Landespolizeiorchester Brandenburg auf.

Das ist der Vorgang, über den Paul Brandenburg geschrieben hat.

Was sich daraus nicht belegen lässt

Auch das gehört hierher, sonst ist der Rest nichts wert.

  • Kai Wegner hat ihn nicht angestellt. Er war weder Veranstalter noch Schirmherr der Gala. Dass er von der Vorstrafe wusste, ist eine Vermutung, kein Beleg.
  • Für „auf Steuergeld in Kitas“ gibt es keinen gesicherten Beleg. Es gibt Berichte über eine Bibliothekslesung vor Schulklassen und über öffentliche Förderung eines Festivals mit Drag-Lesungen für Kinder. Nachgeprüft ist davon nichts. Deshalb steht es hier nur als das, was es ist: unbelegt.

Zwei der sechs Äußerungen stützen sich auf genau diesen unbelegten Teil. Das ist keine Entlastung für die Form, in der sie geschrieben sind — aber es gehört zum vollständigen Bild.

Die sechs Äußerungen

Sein Verteidiger Markus Haintz hat sie am 30. Oktober 2026 selbst öffentlich gemacht, mit Aktenzeichen. Die Formulierungen sind drastisch und beleidigend. Wer das nicht lesen will, kann es zugeklappt lassen.

!Wortlaut anzeigen — derbe Sprache

1 · Beitrag vom 30.10.2025. „Erinnerungsservice: Berlins Regierender Bürgermeister @KaiWegner schickt bis heute Kinderficker auf Steuergeld in Kitas.“

2 · Beitrag vom 02.11.2025. „Mit seinen Frauen im Senat arbeitet Kinderfickerfan @kaiwegner teilweise so eng zusammen, dass sie dabei nackt unter ihm liegen. Alles völlig normal in der Kloake Berlin.“

3 · Video vom 05.11.2025 — hier lautet der Vorwurf Verleumdung nach § 188 Absatz 2 StGB. Verfolgt werden die Formulierungen „kinderfickerliebenden Regierungschef“, „Tiefste(n) Punkt der Jauchegrube CDU und Berlin, diese menschgewordene Mülltonne“, „Ein Stück menschlicher Abschaum“ und „Mit vollem Wissen und dem vollen Vorsatz die Vergewaltigung von Kindern bewerben“.

4 · Beitrag vom 14.11.2025, Beleidigung nach § 185 StGB. „Erinnerungsservice für Eltern: Berlin wird von Kinderficker-Fans regiert“.

5 · Beitrag vom 15.11.2025, Beleidigung nach § 185 StGB. Beginnt mit „Heuchler sind erbärmlicher als Lügner“.

6 · Beitrag vom 17.12.2025, Beleidigung nach § 185 StGB. „Kinderschänder-Fan (und Bürgermeister) @KaiWegner findet das gut.“

Veröffentlicht von Rechtsanwalt Markus Haintz am 30. Oktober 2026. Ermittlungsverfahren 238 Js 91/26 der Staatsanwaltschaft Berlin, Haftbefehl 348 Gs 3565/26, unterzeichnet von Richter am Amtsgericht Dr. Fricke.

Man kann diese Sätze abstoßend finden und trotzdem feststellen: Dahinter steht ein Vorgang, der sich belegen lässt. Über die Form entscheidet ein Gericht — in einem Prozess, nicht in einer Haftzelle davor.

Was sein Verteidiger dazu sagt

Markus Haintz, Rechtsanwalt, gegenüber RT DE am 1. November 2026: Auch drastische Äußerungen seien legitim, wenn sie nicht völlig aus der Luft gegriffen seien. Gebe es sogenannte Anknüpfungstatsachen, sei das Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt, weil es um Machtkritik gehe.

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