Der Fall in acht Punkten
Die Überschriften allein genügen. Wer einen Punkt genauer wissen will, klappt ihn auf.
1Am 28. Oktober wird er am Flughafen festgenommen — vor seinem Kind.
Paul Brandenburg landet am Flughafen BER. Er bringt sein zehnjähriges Kind nach Berlin zurück.
Am Ausgang des Flugzeugs warten Polizisten. Sie wissen, mit welchem Flug er kommt. Sie wissen, wann er landet. Sie wissen, an welchem Gate.
Sie nehmen ihn fest und bringen ihn in das Gefängnis Berlin-Moabit. Dort sitzt er heute noch.
2Es geht um sechs Sätze über einen Politiker.
Alle sechs Sätze betreffen denselben Mann: Kai Wegner, den Regierenden Bürgermeister von Berlin. Vier sollen eine Beleidigung sein, zwei eine Verleumdung.
Die Sätze sind vom Herbst 2025. Sie sind ein Jahr alt. Kai Wegner hat die Wahl im September 2026 verloren und ist nur noch übergangsweise im Amt.
Alle sechs drehen sich um denselben Vorgang: eine Benefizgala im Juli 2025, moderiert von einem Mann, der wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften bereits rechtskräftig vorbestraft war. Der Hintergrund, mit Daten und mit dem, was sich nicht belegen lässt →
3Er sitzt gar nicht wegen der Sätze — sondern weil er sich beim Bürgeramt abgemeldet hat.
Wer vor dem Urteil im Gefängnis sitzt, ist in Untersuchungshaft. Ein Verdacht allein genügt dafür nicht. Es muss ein Grund dazukommen — zum Beispiel, dass der Beschuldigte weglaufen könnte.
Paul Brandenburg wohnt nicht mehr in Deutschland. Er hat sich beim Bürgeramt abgemeldet und hat keine deutsche Meldeadresse mehr. Die Staatsanwaltschaft sagt: Dann ist er flüchtig.
Dabei ist das Abmelden Pflicht. Wer ins Ausland zieht, muss es tun. Wer es versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt ein Bußgeld. Hier sitzt jemand im Gefängnis, weil er sich an diese Regel gehalten hat.
Mit den sechs Sätzen selbst beschäftigt sich die Begründung für die Haft inhaltlich nicht.
„Warum Brandenburg sitzt? Weil er sich beim Bürgeramt abmeldete." — Überschrift des Journalisten Boris Reitschuster am 3. November 2026, nachdem er zweimal bei der Staatsanwaltschaft Berlin nachgefragt und Antwort erhalten hatte.
4Gesucht hat ihn niemand. Die Polizei stand am Gate.
Flugnummer, Landezeit, Ausgang — alles war bekannt. Die Beamten standen am Flugzeug und warteten.
Wer dort wartet, hat vorher niemanden gesucht.
5Er kommt regelmäßig nach Berlin. Wegen seines Kindes.
Sein Kind lebt in Berlin. Er kommt regelmäßig und fliegt unter seinem richtigen Namen. Den Behörden war das bekannt.
Die Staatsanwaltschaft nennt diese Besuche trotzdem „unerheblich".
6Sie hatten ein ganzes Jahr Zeit. Eilig war es offenbar nicht.
Die Sätze sind vom Herbst 2025. Im August 2026 regte die Polizei den Haftbefehl an. Festgenommen wurde er Ende Oktober 2026.
In diesem Jahr war er viele Male in Berlin. Zugegriffen wurde erst am Flughafen.
7Die Behörde nennt selbst zwei verschiedene Gründe — und das entscheidet alles.
Am Telefon sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft „Fluchtgefahr". In der schriftlichen Auskunft steht „Flucht".
Das ist ein wichtiger Unterschied. Bei „Fluchtgefahr" muss das Gericht prüfen, ob es auch milder geht:
- den Pass abgeben,
- sich regelmäßig bei der Polizei melden,
- eine Kaution zahlen,
- eine Adresse benennen, an die die Post geht.
Bei „Flucht" muss das Gericht das alles nicht prüfen. An einem einzigen Wort hängt, ob jemand im Gefängnis bleibt.
8Für so etwas sieht das Gesetz eine Geldstrafe vor. Nicht Gefängnis.
Für Sätze wie diese sieht das Gesetz bei einem Menschen ohne Vorstrafen normalerweise eine Geldstrafe vor.
Dazu kommt eine zweite Regel: Jeder Tag in Untersuchungshaft wird später von der Strafe abgezogen.
Je länger er sitzt, desto mehr von einer möglichen Strafe ist abgegolten, bevor überhaupt ein Prozess begonnen hat. Irgendwann ist die Untersuchungshaft dann keine Maßnahme mehr, um ein Verfahren zu sichern — dann ist sie die Strafe. Nur hat sie kein Richter in einem Urteil ausgesprochen.
+Und was spricht gegen ihn? Auch das steht hier.
Diese Seite macht aus Paul Brandenburg keinen Unschuldsengel. Dafür gibt es keinen Anlass.
Er war nicht immer höflich. Über manche seiner Sätze kann man streiten, über einzelne auch im Ergebnis. Er hat sich mit Behörden angelegt, und das hilft ihm jetzt nicht.
Zeitungen schreiben, gegen ihn liefen über 200 Verfahren. Das stimmt wohl. Aber ein laufendes Verfahren ist kein Schuldspruch. Und die Staatsanwaltschaft hat selbst erklärt: In der Begründung für die Haft steht diese Zahl nicht.
Man muss ihn nicht mögen. Man muss ihm in keinem Punkt zustimmen.
Es geht darum, ob ein Mensch überhaupt eingesperrt werden darf, bevor ein Gericht über ihn geurteilt hat. Für Worte. Heute sind es 9 Tage. Wenn das bei ihm geht, geht es bei jedem.
Ich gehe da nicht mit.
Unterschreiben heißt nicht, dass Sie Paul Brandenburg zustimmen. Es heißt: Haft vor dem Urteil darf kein Mittel gegen unbequeme Worte sein.
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Schreiben Sie ihm
Post ist im Gefängnis das, was von der Außenwelt übrig bleibt. Paul Brandenburg bekommt jeden Tag Briefe von Menschen, die er nicht kennt. Bis zum 3. November waren es 56. Er will jeden einzelnen persönlich beantworten.
Was andere zu diesem Fall schreiben →
Bitte beachten — nach den Hinweisen seines Anwalts: keine Pakete, unangemeldete Pakete darf er nicht annehmen. Wenn möglich Rückporto beilegen, er kommt zurzeit nicht an Briefmarken. Kein Bargeld. Gefangene sind telefonisch nicht erreichbar. Und: Die Briefe werden vor der Zustellung gelesen — schreiben Sie also, was Sie einem Menschen schreiben würden, und nichts, was für das Verfahren gedacht ist.
Quellen
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus einer dieser Veröffentlichungen. Wer einen Fehler findet, soll ihn melden — er wird korrigiert.
- Reitschuster, 3. November 2026: „Warum Brandenburg sitzt? Weil er sich beim Bürgeramt abmeldete" — Auskünfte der Staatsanwaltschaft Berlin
- Reitschuster, 30. Oktober 2026: „Paul Brandenburg in U-Haft – die großen Medien schweigen"
- Berliner Zeitung: „Was hinter dem umstrittenen Haftbefehl steckt"
- Apollo News: „Der Fall Paul Brandenburg und seine Merkwürdigkeiten" — „Fluchtgefahr" am Telefon
- Tagesspiegel — Zahl der laufenden Verfahren
- Nius — die sechs Vorwürfe
- Tichys Einblick: „Der Fall Brandenburg ist ein Alarmzeichen"
- § 47 Strafgesetzbuch — Geldstrafe statt kurzer Freiheitsstrafe
- § 51 Strafgesetzbuch — Untersuchungshaft wird angerechnet
- § 112 Strafprozessordnung — Flucht und Fluchtgefahr
- § 116 Strafprozessordnung — mildere Mittel statt Haft
- § 132 Strafprozessordnung — was gilt ohne Wohnsitz im Inland
- JVA Moabit — Informationen für Angehörige